Information über Zuzahlungen -Eigenanteil
Seit dem 01.01.2017 besteht für alle Bewohner ein einheitlicher Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad.
HIER KLICKEN – ÄNDERUNG DES LEISTUNGSZUSCHLAG § 43c ab 2024!
HIER KLICKEN – INFORMATION ÜBER ZUZAHLUNGEN – EIGENANTEIL
Neuer Eigenanteil!! Die Änderung des Eigenanteils tritt ab 01.01.2024 in Kraft.
2.880,80 € (inkl. Ausbildungsumlage sowie für alle Pflegegrade von 2 – 5)
Ab dem 01.01.2024 wird Ihnen ein individueller Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI je Kalendermonat von der Höhe des pflegebedingten Eigenanteils abgezogen
(Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Einrichtungsleitung).
Dauer der vollstationären Pflege |
Höhe des Leistungszuschlags |
Bis 12 Monate |
15 Prozent |
Länger als 1 Jahr |
30 Prozent |
Länger als 2 Jahre |
50 Prozent |
Länger als 3 Jahre |
75 Prozent |
Jedes Bewohnerzimmer ist mit einem Telefon- und Antennenanschluss ausgestattet und kann privat angemeldet werden. Über einen Router können Computer und TV-Geräte internetfähig gemacht werden. Auch dieser Service kann genutzt und muss privat angemeldet werden.
Ein TV-Gerät ist mitzubringen und kann kostenlos genutzt werden. Die Rundfunkgebühr ist abzumelden, da Bewohner in Pflegeeinrichtungen von der Gebühr befreit sind.
Therapie- und Medikamentenzuzahlungen sowie Friseur- und Fußpflegeleistungen gehören zum Taschengeld. Das Taschengeld ist neben dem Heimentgelt auch vom Bewohner selbst zu tragen.
Sprechen Sie mit uns, wir sind immer für Sie da und in jedem Fall behilflich.