Information über Zuzahlungen -Eigenanteil

Seit dem 01.01.2017 besteht für alle Bewohner ein einheitlicher Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad.

HIER KLICKEN – ÄNDERUNG DES LEISTUNGSZUSCHLAG § 43c ab 2024!

HIER KLICKEN – INFORMATION ÜBER ZUZAHLUNGEN – EIGENANTEIL

Neuer Eigenanteil!! Die Änderung des Eigenanteils tritt ab 01.01.2023 in Kraft.

2.339,80 € (inkl. Ausbildungsumlage sowie für alle Pflegegrade von 2 – 5)

Ab dem 01.01.2023 wird Ihnen ein individueller Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI je Kalendermonat von der Höhe des pflegebedingten Eigenanteils abgezogen
(Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Einrichtungsleitung).

Dauer der vollstationären Pflege

Höhe des Leistungszuschlags

Bis 12 Monate

5 Prozent

Länger als 1 Jahr

25 Prozent

Länger als 2 Jahre

45 Prozent

Länger als 3 Jahre

70 Prozent

 

Telefonanschluss ist in jedem Zimmer vorhanden und kann privat angemeldet werden.

Fernsehanschluss ist ebenfalls in jedem Zimmer vorhanden und kann kostenlos genutzt werden.

Medikamentenzuzahlungen sowie Friseur und Fußpflege sind Taschengeldleistungen.

Sprechen Sie mit uns, wir sind immer für Sie da und in jedem Fall behilflich.

 

Freiwillige Anmeldung zur Heimaufnahme

Dies dient nur als Anfrage.


    Einzelzimmer

    Kontakt

    Am Park 7
    04924 Wahrenbrück

    Tel. 035341 / 269 99
    Fax 035341 / 269 98

    E-Mail pflegepark.wahrenbrueck@arcor.de

    Sprechzeiten der Heimleitung:
    Dienstag bis Donnerstag 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung.