Information über Zuzahlungen -Eigenanteil
Seit dem 01.01.2017 besteht für alle Bewohner ein einheitlicher Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad.
HIER KLICKEN – INFORMATION ÜBER ZUZAHLUNGEN – EIGENANTEIL
Neuer Eigenanteil!! Die Änderung des Eigenanteils tritt ab 01.01.2023 in Kraft.
2.339,80 € (inkl. Ausbildungsumlage sowie für alle Pflegegrade von 2 – 5)
Ab dem 01.01.2023 wird Ihnen ein individueller Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI je Kalendermonat von der Höhe des pflegebedingten Eigenanteils abgezogen
(Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Einrichtungsleitung).
Dauer der vollstationären Pflege |
Höhe des Leistungszuschlags |
Bis 12 Monate |
5 Prozent |
Länger als 1 Jahr |
25 Prozent |
Länger als 2 Jahre |
45 Prozent |
Länger als 3 Jahre |
70 Prozent |
Telefonanschluss ist in jedem Zimmer vorhanden und kann privat angemeldet werden.
Fernsehanschluss ist ebenfalls in jedem Zimmer vorhanden und kann kostenlos genutzt werden.
Medikamentenzuzahlungen sowie Friseur und Fußpflege sind Taschengeldleistungen.
Sprechen Sie mit uns, wir sind immer für Sie da und in jedem Fall behilflich.